Die Falle der Auslandsgründer
Warum kosmopolitisch sein nicht heißt, sich von der Realität abzumelden.
Kosmopolitisch zu denken ist eines der CEOPRENEUR-Prinzipien.
Nicht, um blind Gesellschaften rund um den Globus zu gründen –
sondern um gezielt die besten Tools für das eigene Unternehmen und Leben zu wählen.
Doch genau hier liegt das Problem:
Viele Unternehmer starten international – aber ohne fundiertes Verständnis.
Die zwei häufigsten Fehler, die fast immer gemacht werden:
1. Die übersehene Betriebsstätte
„Ich habe eine ausländische Firma gegründet – damit bin ich raus aus dem deutschen Steuersystem.“
Nein, bist du nicht.
Wenn du die ausländische Firma beherrschst, operativ steuerst oder als Geschäftsführer agierst,
entsteht in deinem Heimatland eine Betriebsstätte – mit steuerlichen Konsequenzen.
Das bedeutet konkret:
Auch wenn die Firma im Ausland gegründet wurde,
musst du sie in deinem Heimatland steuerlich melden,
Umsätze erklären – und ggf. voll versteuern.
📚 Rechtsgrundlage:
- § 10 AO (Abgabenordnung): Definition Betriebsstätte
- OECD-Musterabkommen Art. 5: Internationale Auslegung
- BFH-Urteile zur Betriebsstättenzurechnung bei beherrschender Geschäftsleitung
2. Der Mythos vom Perpetual Traveller
„Ich bin abgemeldet in Deutschland und nirgends gemeldet – also steuerfrei.“
Auch das stimmt nicht.
Ein häufiger Fehler:
Man nutzt eine Gesellschaftsform mit Durchlaufbesteuerung (z. B. US-LLC)
und glaubt, man sei steuerlich «frei», wenn man keinen Wohnsitz mehr hat.
Was übersehen wird:
Auch nach deiner Abmeldung aus Deutschland (oder der Schweiz)
besteht eine Steuerpflicht – wenn du keinen neuen Steuerwohnsitz begründet hast.
Denn:
Wenn kein anderes Land dein Einkommen besteuert,
greift dein früherer Wohnsitzstaat wieder zu – im Zweifel rückwirkend.
📍 Besonders relevant bei:
- „Digitale Nomaden“ ohne feste Meldeadresse
- LLCs oder Personengesellschaften mit steuerlicher Transparenz
- Einnahmen, die in keinem Land offiziell auftauchen
📚 Rechtsgrundlage:
- § 1 EStG (Einkommensteuergesetz): Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz
- BFH-Urteil vom 25.01.1994, I R 86/93: Steuerpflicht durch wirtschaftliche Zugehörigkeit
- OECD-Kommentar zu Art. 4: Steuerliche Ansässigkeit bei Doppelansässigkeit oder Statelessness
Fazit: Kosmopolitisch ≠ naiv
Die richtige Struktur kann dir Freiheit, Skalierbarkeit und steuerliche Optimierung bringen.
Aber nur, wenn du die Spielregeln kennst.
- 🔹 Eine LLC ist kein Schutzschild – sondern ein Werkzeug, das man verstehen und richtig einbauen muss.
- 🔹 Eine Abmeldung ergibt nur dann Sinn, wenn du in ein stabiles Steuerumfeld mit Substanz wechselst – inklusive Meldeadresse, Bankzugang und Besteuerung.
- 🔹 Deine Struktur sollte dir langfristig Skalierbarkeit, Rechtsklarheit und Exit-Fähigkeit bieten – nicht kurzfristige Illusionen.
Hinweis:
Dieser Artikel dient der strategischen Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
CEOPRENEUR bietet unternehmerische Strukturberatung – keine Steuer- oder Anwaltsleistungen.
Für steuerliche oder rechtliche Details empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem entsprechend qualifizierten Fachberater.
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